Restkreditversicherungen – Sicherheit oder Abzocke?
2. September 2008| Tweet |
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In diesem Beitrag möchten wir Sie über die Notwendigkeit oder Unsinnigkeit einer Restkreditversicherung informieren.
Zunächst einmal ist diese Art der Kredit-Versicherung ein besonderer Risikolebensversicherungsvertrag und ist auch bekannt unter dem Begriff Restschuldversicherung. Hierbei geht es darum seine Verwandten und Familie davor zu bewahren im Todesfall auf den Schulden sitzenzubleiben. Sollte dieser Fall eintreten deckt die Versicherung alle eventuellen Schulden ab und die Angehörigen tragen nicht das Risiko des Verstorbenen mit. Gerade wenn dieser das Haupteinkommen des Haushalts beigesteuert hat, macht eine Restkreditversicherung (RKV) oft Sinn.
Wer sich für den Todesfall absichert, braucht üblicherweise keine besondere Restkreditversicherung mehr. Allerdings ist dies auch jeweils für den einzelnen Fall abzuwägen: Wenn die finanzielle Situation sowieso schon kritisch ist, ist es für die Hinterbliebenen oftmals schwierig, die verbleibende Summe dann für die Abzahlung der Schulden zu nutzen. Deshalb sollte man sich auch hier Gedanken über eine gute Restkreditversicherung machen.
Diese ist vorzugsweise dann ideal, wenn man genau den übrigen Darlehensbetrag, der zur Rückzahlung der Schulden an den Schuldner nötig ist, bereit hält. Generell ist diese Art der Versicherung also sehr zu empfehlen. Dennoch wird sie auch oftmals von zwielichtigen Kreditvermittlern oder Banken für versteckte Gebühren eingesetzt: Schließlich gibt es Situationen in denen Menschen keine Restkreditversicherung benötigen, beispielsweise weil Ihre Sterbewahrscheinlichkeit durch junges Alter sehr gering ist oder sie alleinstehend sind und somit nicht die Gefahr besteht, dass eventuelle Familienmitglieder auf dem Schuldenberg sitzenbleiben. Diesen Menschen werden oftmals trotzdem Restkreditversicherungen verkauft, damit die Courtage des Maklers steigt.
Genauso wichtig wie es bei jeder Entscheidung für eine Versicherung ist, mehrere Angebote einzuholen und mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs die richtige Alternative zu wählen, ebenso wichtig ist es im Falle der Restkreditversicherung auch, sich gut zu überlegen, inwieweit diese überhaupt Sinn macht bzw. nötig ist. Mehr Sicherheit sowohl für Ihre Familie als auch für Ihre potenziellen Anleger auf smava birgt sie jedoch allemal.
Viele Grüße,
Eckart Vierkant, Geschäftsführer smava GmbH
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Tags: Kredit, Restschuldversicherung, Todesfall


September 30th, 2008 at 2:11 pm
[quote]
Mehr Sicherheit sowohl für Ihre Familie als auch für Ihre potenziellen Kreditgeber auf smava
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Herr Vierkant,
wir hatten im Forum mehrfach die Frage erörtert - und nicht beantworten können - on eine Restkreditversicherung überhaupt den Kreditgebern zu Gute kommt, oder ob diese nur smavas Inkassopartner betrifft.
Die Kernfrage dabei ist, ob die Möglichkeit besteht, dass die Restkreditversicherung innerhalb von 6 Wochen ausbezahlt wird oder ob ein entsprechend abgesicherter Kredit vom Forderungsverkauf ausgenommen wird.
Könnten Sie dies hier bitte klären?
Danke und Gruß
Oktober 1st, 2008 at 2:52 pm
Ja, die Möglichkeit dass die Restkreditversicherung innerhalb von 6 Wochen ausgezahlt wird, besteht. Bei eindeutigen Versicherungsfällen sollte es in aller Regel schneller gehen. Dabei hängt die Dauer der Leistungsfallprüfung - also der Zeitraum bis feststeht, dass ein Versicherungsfall vorliegt - wesentlich davon ab, wie schnell der Fall dem Versicherer gemeldet wird (hierbei unterstützen wir den Kreditnehmer) und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Hinsichtlich der Bearbeitungsgeschwindigkeit gilt unser Partner CreditLife als zuverlässiger Versicherer.
Kredite, zu denen der Kreditnehmer eine Restkreditversicherung abgeschlossen hat, haben bei smava keinen Sonderstatus, sondern werden wie alle anderen Kredite behandelt. Sie sind dementsprechend auch nicht vom Mahnprozess und Forderungsverkauf an Inkasso ausgenommen. Auch während einer laufenden Leistungsfallprüfung des Versicherers ist der Kreditnehmer verpflichtet, seine Raten zu bezahlen. Ein Verkauf an Inkasso findet nur dann statt, wenn weder vom Kreditnehmer noch vom Versicherer die Ratenzahlung vorliegt. Liegt noch keine Zahlung vor, ist aber auch noch nicht klar, ob eine Restkreditversicherung überhaupt greifen würde.
Viele Grüße
Eckart Vierkant
Oktober 1st, 2008 at 4:05 pm
Danke für die Aufklärung!
Gruß
Oktober 2nd, 2008 at 1:26 pm
[...] ein Umschuldungskredit wenig, wenn er aufgrund von zusätzlichen Bearbeitungsgebühren, einer Restschuldversicherung und höheren Zinsen insgesamt eine finanzielle Mehrbelastung für den Haushalt [...]
Februar 15th, 2009 at 5:12 pm
Interessante Pressemitteilung zum Thema Restkreditversicherung bzw. Restschuldversicherung gibt´s hier
Kurz und fachlich kompetent erklärt
http://www.der-banker.de/PM-Restschuldversicherung.html