Prüfung der Kreditnehmerunterlagen durch smava

25. August 2009

Wir sind durch gezielte Nachfragen darauf aufmerksam geworden, dass Kreditnehmer und auch Anleger noch Informationen darüber benötigen, welche Einkünfte genau für eine Kreditbeantragung angerechnet werden können. Daher ist es uns wichtig, noch einmal aufzuklären, wie die Kreditprüfung bei smava abläuft.

Für eine erfolgreiche Anmeldung als Kreditnehmer ist es wichtig, die anrechenbaren Einkünfte möglichst exakt einzugeben, selbstverständlich werden diese nachträglich vom smava-Team anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Als anrechenbares Einkommen gelten Lohn und Gehalt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, unbefristet und ungekündigt ist. Des Weiteren zählen Mieteinkünfte, Einkünfte aus Nebentätigkeit sowie erhaltene Unterhaltsleistungen als sonstige Einnahmen. Nicht angerechnet werden Arbeitslosen- und Wohngeld sowie sonstige Sozialleistungen. Kindergeld wird automatisch als zusätzliches Einkommen berücksichtigt, wenn Sie die Anzahl Ihrer Kinder im Haushalt angeben.

Für die Berücksichtigung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist es erforderlich, dass diese nachweislich seit mindestens 24 Geschäftsmonaten erzielt werden und kein Verlust in den letzten beiden Geschäftsjahren generiert wurde.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen können Sie sich jederzeit mit unserem Supportteam in Verbindung setzen - wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Anmeldung bei smava.
Ihr smava Team

Tags: , , , ,

Kommentar schreiben