Neue Regeln bei der SCHUFA ab 1. April 2010

22. April 2010

Ab sofort gelten bei der SCHUFA neue Regeln, die den Verbraucher schützen und ihm mehr Einblick und Rechte an seinen gespeicherten Daten geben sollen.

Der Auslöser für diese Neuregelung war die Reformierung des Datenschutzgesetzes am 29.05.2009 durch den Bundestag. Zukünftig soll es jeder Bürger einfacher haben, gegen eine falsche Einstufung der Kreditwürdigkeit vorzugehen. Was bedeutet diese Gesetzesänderung konkret in der Praxis?
Pro Jahr wurde die SCHUFA-Bonitätsauskunft von etwa 1 Million Deutschen in Anspruch genommen. Laut Gesetz ist die SCHUFA seit dem 1. April einmal pro Jahr verpflichtet, jedem Bürger kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten zu geben. Als Reaktion auf diese Gesetzesänderung unterscheidet die SCHUFA bei den Auskünften zukünftig nach Verwendungsart und teilt diese auf.

Ein Teil der SCHUFA-Bonitätsauskunft sind die sensiblen Daten, der für die Menschen gedacht ist, die sich aus Eigeninteresse über die persönlichen SCHUFA-Daten informieren wollen. Der zweite Teil ist für die Weitergabe an Dritte bestimmt, beispielsweise an Vermieter, die eine Auskunft über mögliche neue Mieter einholen wollen.
Derartige Auskünfte werden auf fälschungssicherem Papier gedruckt und enthalten nur die wichtigen Informationen, die für einen Vertragsabschluss notwendig sind. Eine Abfrage beider Teile schlägt mittlerweile mit 18,50 € zu Buche. Zuvor fielen für die Bonitätsauskunft per Post 7,80 € an.

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