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	<title>Kommentare zu: Verbotene Bankgebühren</title>
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	<description>Der offizielle smava Blog</description>
	<pubDate>Thu, 17 May 2012 10:45:57 +0000</pubDate>
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		<title>Von: canina</title>
		<link>http://www.smava-blog.de/2010/08/30/verbotene-bankgebuhren/#comment-17097</link>
		<dc:creator>canina</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 15:19:51 +0000</pubDate>
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		<description>ist diese Aussage belastbar? Falls ja, wäre ich für Hinweis/Referenz dankbar.

"Rücklastschrift:
Wenn die Bank die Ausführung von Geldtransaktionen aufgrund eines ungedeckten Kontos verweigert, dann tut sie dies im eigenen Interesse und darf dafür und auch für die Benachrichtigung darüber keine Gebühren verlangen"

ich kenne keine bank, die keine Gebühren bei mangels deckung kassiert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ist diese Aussage belastbar? Falls ja, wäre ich für Hinweis/Referenz dankbar.</p>
<p>&#8220;Rücklastschrift:<br />
Wenn die Bank die Ausführung von Geldtransaktionen aufgrund eines ungedeckten Kontos verweigert, dann tut sie dies im eigenen Interesse und darf dafür und auch für die Benachrichtigung darüber keine Gebühren verlangen&#8221;</p>
<p>ich kenne keine bank, die keine Gebühren bei mangels deckung kassiert.</p>
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