Viele Bankkunden wissen nicht, wofür Banken Gebühren berechnen dürfen und wofür nicht. Stiftung Warentest hat einmal eine Liste von Bankgebühren zusammengestellt, die laut Gesetz kostenfrei sein müssen. Doch längst nicht jede Bank hält sich auch an diese Vorgaben. Darum informieren Sie sich hier in welchen Fällen Sie die Zahlung verweigern können.
Kredit- oder Vertragsangebote ohne Vertragsabschluss
Wenn Sie sich ein Angebot eingeholt haben und dieses aber ablehnen, dann ist die Bank nicht berechtigt dafür Gebühren zu verlangen.
Depotübertragung:
Die Depotübertragung ist kostenfrei. Nur für die Depotführung und den Kauf und Verkauf von Wertpapieren darf die Bank Gebühren berechnen.
Barein- und Barauszahlungen auf das eigene Konto:
Fünf Buchungen pro Monat müssen auf jeden Fall kostenlos sein. Kosten können für jede weitere Ein oder Auszahlung nur dann anfallen wenn dies auch so vereinbart wurde.
Geldempfang aus dem Ausland:
Wenn Ihnen Geld aus dem Ausland auf Ihr Konto überwiesen wird, dann muss dies ebenfalls ohne einen Gebührenaufschlag erfolgen.
Kontoauflösung
Jederzeit ist eine kostenlose Auflösung eines Bankkontos möglich auch ohne Kündigungsfrist und Angabe von Gründen.
Kontoauszüge:
Grundsätzlich muss es möglich sein kostenfrei an einen Kontoauszug zu kommen. Zwar sind Gebühren für per Post zugestellte Kontoauszüge zulässig, jedoch nur wenn der Kunde die Möglichkeit hat auch über einen anderen Weg (also Schalter oder Auszugsdrucker) an die Auszüge zu gelangen.
Kontoauszüge bei Baudarlehen
Die Bank ist ebenfalls dazu verpflichtet Sie kostenfrei über die Verbuchung der Raten zu informieren
Kontopfändung:
Pfändungsbeschlüsse müssen ebenfalls kostenfrei bearbeitet werden.
Bearbeitung von Erbfällen und Nachlassbearbeitung
Bei Todesfällen ist die Bank verpflichtet dem Finanzamt kostenlos den Kontostand des Verstorbenen mitzuteilen. Auch darf der Erbe nicht dafür zur Kasse gebeten werden, wenn das Konto des Verstorbenen auf seinen Namen geändert wird.
Kopien und Telefonate:
Nur zusätzliche Telefonate und Kopien auf Kundenwusch darf die Bank extra berechnen, und auch nur in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten. Telefonate und Kopien die zum Standardservice gehören sind kostenfrei
Reklamationen:
Wenn Sie eine Reklamation an Ihre Bank herantragen, dann muss diese dem Reklamationsgrund ebenfalls kostenlos nachgehen.
Nachforschung:
Wenn eine Überweisung nicht beim Empfänger ankommt muss die Bank kostenlos nach dem Verbleib des Geldes suchen.
Freistellungsauftrag:
Änderungen und die Verwaltung von Freistellungsaufträgen müssen kostenfrei sein
Mahnkosten:
Wenn Sie Mahnungen in einer einzelnen Angelegenheit von Ihrer Bank bekommen, dann dürfen die Kosten für weitere Mahnung nicht steigen.
Auskünfte an Dritte:
Nur wenn Sie die Bank ausdrücklich dazu auffordern Auskünfte weiterzugeben, dann kann Sie dafür Gebühren verlangen. Wenn die Bank die Informationen aus eigenem Interesse einholt, dann ist dies kostenfrei.
Kreditkartenverlust:
Wenn die Bank für den Verlust der Kreditkarte verantwortlich ist, muss die neue Karte kostenfrei ausgestellt werden.
Kreditkarte:
Sie müssen nicht für die Kreditkartengebühren zahlen, wenn Sie diese vor Ende der Laufzeit zurückgeben. Den Jahresbetrag können Sie anteilig zurückfordern.
Rücklastschrift:
Wenn die Bank die Ausführung von Geldtransaktionen aufgrund eines ungedeckten Kontos verweigert, dann tut sie dies im eigenen Interesse und darf dafür und auch für die Benachrichtigung darüber keine Gebühren verlangen
Ein weiterer Hinweis: Wenn Sie nun herausgefunden haben, dass Ihre Bank in der Vergangenheit eine verbotene Gebühr erhoben hat, dann ist die Bank verpflichtet Ihnen kostenlos über die damalige Buchung Auskunft zu geben.