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Einzureichende Unterlagen für eine Kreditbeantragung

Montag, 7. September 2009

Vor wenigen Wochen haben wir einen Blogbeitrag über die Kreditprüfung, mit dem Schwerpunkt anrechenbaren Einkünfte, veröffentlicht. Da dieser auf hohen Zuspruch gestoßen ist, möchten wir gern mit dem heutigen Beitrag noch einmal kurz und übersichtlich aufklären, welche Unterlagen zulässig sind und welche wir nicht für die Kreditprüfung hinzuziehen können.

Grundsätzlich benötigen wir von denjenigen, die nicht im Antragsprozess über ihre Ausweisdaten legitimiert wurden, die Kopie ihres gültigen Personalausweises (oder Reisepasses). Hierbei ist darauf zu achten, dass beide Seiten des Ausweises eingereicht werden und die Kopien gut lesbar sind. Lohn- und Gehaltszahlungen werden über die letzten 3 Abrechnungen nachgewiesen. Bei geschäftsführenden Gesellschaftern benötigen wir zusätzlich noch die dazugehörigen Kontoauszüge mit Geldeingang. Rentner sowie Beamte erhalten nur eine Änderungsmitteilung des Einkommens, daher ist die aktuellste Mitteilung in Verbindung mit dem Kontoauszug des letzten Monats ausreichend.

Die Nachweise sonstiger geringer Nebentätigkeiten und Mieteinnahmen oder Unterhaltszahlungen erfolgen i.d.R. auch über die Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Haben die Mieteinnahmen größeren Umfang oder stellen Sie das Haupteinkommen des Kreditnehmers dar, müssen dieses durch die Anlage V der Einkommenssteuererklärung oder die Mieterträgnisaufstellung der letzten beiden Jahre und den Einkommenssteuerbescheid (positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) nachgewiesen werden.

Bei Selbständigen ist die Einreichung folgender Unterlagen für eine Kreditprüfung notwendig: Gewinnermittlung der letzten 2 Jahre sowie den aktuell vorliegenden Einkommenssteuerbescheid. Für das aktuelle Jahr wird eine unterjährige Einnahmen-Überschussrechnung oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung benötigt.

Einkünfte wie Alterspflegegeld oder Arbeitslosengeld können nicht angesetzt werden.

Sollten Sie weitere Fragen zu den einzureichenden Unterlagen haben, rufen Sie uns gerne unter der Servicenummer an.

Viele Grüße
Ihr smava Team

Prüfung der Kreditnehmerunterlagen durch smava

Dienstag, 25. August 2009

Wir sind durch gezielte Nachfragen darauf aufmerksam geworden, dass Kreditnehmer und auch Anleger noch Informationen darüber benötigen, welche Einkünfte genau für eine Kreditbeantragung angerechnet werden können. Daher ist es uns wichtig, noch einmal aufzuklären, wie die Kreditprüfung bei smava abläuft.

Für eine erfolgreiche Anmeldung als Kreditnehmer ist es wichtig, die anrechenbaren Einkünfte möglichst exakt einzugeben, selbstverständlich werden diese nachträglich vom smava-Team anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Als anrechenbares Einkommen gelten Lohn und Gehalt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, unbefristet und ungekündigt ist. Des Weiteren zählen Mieteinkünfte, Einkünfte aus Nebentätigkeit sowie erhaltene Unterhaltsleistungen als sonstige Einnahmen. Nicht angerechnet werden Arbeitslosen- und Wohngeld sowie sonstige Sozialleistungen. Kindergeld wird automatisch als zusätzliches Einkommen berücksichtigt, wenn Sie die Anzahl Ihrer Kinder im Haushalt angeben.

Für die Berücksichtigung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist es erforderlich, dass diese nachweislich seit mindestens 24 Geschäftsmonaten erzielt werden und kein Verlust in den letzten beiden Geschäftsjahren generiert wurde.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen können Sie sich jederzeit mit unserem Supportteam in Verbindung setzen - wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Anmeldung bei smava.
Ihr smava Team