Neue EU-Verbraucherkredit-Richtlinie
Freitag, 11. Juni 2010Ab heute gilt eine neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Sie hat das Ziel den Kreditmarkt transparenter zu machen und bessere Kreditvergleiche zu ermöglichen. Konkret ergeben sich dadurch für Kreditnehmer einige Veränderungen:
- Da Banken nun einer strengeren Informationspflicht unterliegen, dürfen sie nicht mehr mit einem Zins werben, den nur sehr wenige Kreditnehmer erhalten. Wenn jedoch ein Werbezins angegeben wird, dann muss auch immer direkt daneben in einem repräsentativen Beispiel vorgerechnet werden, welchen Zins 2 Drittel der Kreditnehmer in der Vergangenheit bekommen haben.
- Die alleinige Angabe des Nominalzinssatzes ist künftig europaweit verboten. Ab jetzt muss auch immer der Effektivzinssatz, also der Zins für das gesamte Jahr inklusive der Gebühren und Provisionen angegeben werden. Dies bedeutet für Deutschland keine wirkliche Veränderung, für andere Länder in der EU aber schon.
- Banken müssen Ihre Kunden nun ausführlicher vor Abschluss eines Kreditvertrages informieren und angemessene Erklärungen geben.
- Eine weitere wichtige Neuerung ist das verbesserte Kündigungsrecht für Kreditnehmer. Ab 11. Juni können Kreditnehmer nämlich jederzeit aus dem Ratenkreditvertrag aussteigen, denn Mindestlaufzeiten sind nun gesetzlich untersagt. Maximal einen Monat darf eine Bank als Kündigungsfrist ansetzen. Jedoch ist eine Vorfälligkeitsentschädigung nach wie vor erlaubt.
Wir begrüßen diese Veränderungen und hoffen, dass es nun für Kreditnehmer leichter wird den passenden Anbieter zu finden. Für smava ändert sich durch die Richtlinie nicht sonderlich viel, da unsere Zinsen bereits zu jeder Zeit transparent in unseren Statistiken ersichtlich waren. Auch war eine Kündigung immer möglich, sogar ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

